§ 1 – Geltungsbereich / Leistungsinhalte
Die VOREST AG bietet Seminar-, Lehrgangs- und Weiterbildungsmaßnahmen aktuell in 4 Kursformen (Präsenzschulung, Virtual Classroom Training VCT, E-Learning oder Blended Learning) sowie Beratungsleistungen und Informationsleistungen (PRO SYS) an. Weiterhin bietet die VOREST AG Vorlagen, Trainingsunterlagen und Checklisten sowie vollständige Managementsysteme im Geschäftsbereich Fachinformationen an. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der VOREST AG erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, die im Widerspruch zu den folgenden Vertragsbedingungen stehen, werden nicht Vertragsbestandteil der mit uns geschlossenen Verträge. Vertragsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Anbieter nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 – Angebot / Bestellung / Vertragsschluss
Die Anmeldung oder Bestellung durch den Vertragspartner hat entweder schriftlich per Post oder Fax (an VOREST AG, Bleichstraße 81, 75173 Pforzheim, Fax-Nr. +49 (0)7231.922391-60) oder per Internet oder Email (www.vorest-ag.com, info@vorest-ag.de) zu erfolgen. Mit dem Auftrag/Anmeldung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot, die bestellte Ware oder Leistung erwerben zu wollen. Der Vertragspartner erhält von der VOREST AG unverzüglich eine schriftliche oder elektronische Anmeldebestätigung. Die Vertragsannahme durch die VOREST AG erfolgt nach Prüfung des Vertragsangebots und der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung entweder durch schriftliche oder elektronische Bestätigung oder durch die Ausführung des Auftrags. Die VOREST AG darf ohne Einwilligung des Auftraggebers Teile eines Auftrags im Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, wenn der Auftragnehmer ein Unternehmen der VOREST AG ist oder sichergestellt ist, dass er die qualitativen Anforderungen der VOREST AG erfüllt. Die von der VOREST AG eingesetzten Berater / Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrage und im Namen der VOREST AG. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit Beratern / Trainer sind ausschließlich über die VOREST AG abzuwickeln.
§ 3 – Rechnungsstellung / Mahnung
§ 3.1 Rechnungstellung Schulungen
Die Rechnungsstellung für Präsenzschulungen, Blended Learning oder Virtual Classroom Trainings erfolgt vor Beginn der jeweiligen (Block-)Veranstaltung, bei Kombinationsbuchungen vor Beginn der ersten Veranstaltung der gebuchten Kombination. Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung und etwaige Zahlungsaufforderungen durch die VOREST AG erfolgen im Regelfall per E-Mail. Die VOREST AG behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung oder Vorauskasse vorzuschreiben.
§ 3.2 Rechnungstellung E-Learning Kurse
Die Rechnungsstellung für E-Kurse erfolgt direkt bei Buchung. Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Eine Freischaltung der gebuchten Leistung erfolgt nach Zahlungseingang. Die Vergütung für die Teilnahme an einem Kurs ist somit jeweils im Voraus zu leisten.
§ 3.3 Rechnungsstellung PRO SYS
Die Rechnungsstellung für den Bezug der Fachinformationen und PRO SYS erfolgt jeweils zu Beginn des jährlichen Bezugszeitraumes im Voraus. Bei erstmaligem Bezug erfolgt die Rechnungsstellung nach Ablauf der einmonatigen kostenlosen Probefrist.
§ 3.4 Aufwandsentschädigung für Mahnungen
Der VOREST AG steht es frei, dem Vertragspartner für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Vertragspartners bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.
§ 4 – Gebühr / Preise
§ 4.1 Präsenzveranstaltungen & Blended Learning in Hotel
Die Kursteilnahmegebühren für Präsenzveranstaltungen oder in Kombination mit Blended Learning in Hotels beinhalten die Kosten für die Veranstaltung, ausführliche Arbeitsunterlagen, Qualifikationsnachweis, Getränke, Mittagessen und Pausenverpflegung. Übernachtung und Abendessen sind nicht enthalten.
§ 4.2 Virtual Classroom Training VCT & Blended Learning
Die Kursteilnahmegebühren für Virtual Classroom Training oder in Kombination mit Blended Learning beinhalten die Kosten für die Veranstaltung, ausführliche Arbeitsunterlagen, Qualifikationsnachweis und die temporäre Nutzung der VCT Trainingssoftware.
§ 4.3 E-Learning Kurse
Die Kursteilnahmegebühren für E-Learning Kurse beinhalten die Kosten für die temporäre Nutzung des gebuchten E-Learning Kurses auf der Learning Management System Plattform, digitale und schriftliche Qualifikationsnachweise und ausführliche Arbeitsunterlagen als E-Book zum Download.
§ 4.4 Prüfungsgebühren
Bei allen Prüfungslehrgängen sind die vollständigen Prüfungskosten für eine einmalige Prüfungsteilnahme und die Zertifikatserstellung im Preis enthalten.
§ 4.5 Preis und Preisänderungen
Die angegebenen Gebühren und Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die veröffentlichten Preise, Preisaktionen und Beschreibungen stellen kein Angebot dar und können vom Anbieter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung zurückgezogen oder geändert werden.
§ 5 – Stornierungen / Umbuchungen
§ 5.1 Präsenztraining, Blended Learning & Virtual Classroom Training
Stornierungen können kostenlos und ohne Angabe von Gründen bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei Stornierung zwischen 6 Wochen und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 30% der Teilnahmegebühr bzw. des Angebotspreises verrechnet. Bei noch kurzfristigeren Abmeldungen wird die volle Teilnahmegebühr bzw. der volle Angebotspreis verrechnet. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Maßnahme gilt in keinem Falle als Kündigung.
Als Veranstaltungsbeginn einer Blockveranstaltung gilt das Anfangsdatum des ersten Ausbildungsblocks. Stornierungen einzelner Teile einer Blockveranstaltung sind nicht möglich. Eine Blockveranstaltung ist eine inhaltlich verbundene Ausbildung, die aus mehreren, zeitlich voneinander getrennten Teilen (= Blöcken) besteht. Als Veranstaltungsbeginn aller Veranstaltungen einer Kombinationsbuchung gilt das Anfangsdatum der ersten Veranstaltung. Nach Ablauf der Stornierungsfrist vor Beginn der ersten Veranstaltung können auch die nachfolgenden Veranstaltungen der Kombinationsbuchung nicht mehr abgesagt werden. Eine Kombinationsbuchung ist die Buchung von mehreren, voneinander unabhängigen Ausbildungen mit Inanspruchnahme von entsprechenden Preisnachlässen. Muss eine Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die die VOREST AG zu vertreten hat, so werden bereits gezahlte Gebühren umgehend und aufforderungslos erstattet. Bei Kombinationsbuchungen erfolgt die Erstattung eines Teilausfalles anteilig zum Gesamtpreis. Umbuchungen sind bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. In den sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind Umbuchungen nur nach Kulanz durch die VOREST AG möglich, da dies unter anderem von der jeweiligen Kursgröße abhängt. Falls die VOREST AG einem Umbuchungswunsch eines Vertragspartners zustimmt, fallen hierbei Umbuchungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro pro Person und Veranstaltungstag sowie einer zusätzlichen Umbuchungspauschale von 50,00 Euro pro Person an. Die Pauschale und die Gebühren dienen zur Abdeckung des Verwaltungsaufwands inkl. etwaiger Stornokosten in Vertraghotels.
§ 5.2 Stornierung E-Learning Kurse
Für die Stornierung eines E-Learning Kurses gelten die gesetzlichen Regelungen für gewerbliche Kunden und Privatpersonen. Eine Stornierung eines gebuchten und bereits gestarteten E-Learning Kurses ist nicht möglich.
§ 6 E-Learning Kurse
§ 6.1 Zugang zu den E-Learning Kursen und Pflichten des Vertragspartners
Mit der Anmeldung zum Kurs bestätigt der Teilnehmer, die im Kurs jeweils verwendete Sprache hinreichend zu beherrschen, um die Inhalte zu verstehen. Der Zugang zu den Kursen ist passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Vertragspartner zugeteilten Zugangsdaten. Die Zugangsdaten sind nur für einen Nutzer gültig. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung der Kurse durch Dritte zu verhindern. Bei Missbrauch ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren. Der Vertragspartner haftet zudem für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
§ 6.2 Technische Voraussetzungen
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Kursen zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit, der aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz der vom Server des Anbieters übermittelten Cookies und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen. Der Anbieter wird den Vertragspartner auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren.
§ 6.3 Leistungsumfang / Nutzungsbeschränkungen / Änderungsbefugnis des Anbieters
Die dem Vertragspartner im Rahmen eines Kurses zugänglichen Inhalte werden in der Leistungsbeschreibung festgelegt, aus der sich auch die vereinbarte Beschaffenheit des Kurses ergibt. Der Anbieter ist berechtigt, die Inhalte der Kurse zu verändern, einzuschränken oder Inhalte auszutauschen sowie Module hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern.
Aussagen und Erläuterungen zu den Kursen in Werbematerialien sowie auf der Website des Anbieters und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Inhalte und der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
§ 6.4 Nutzungsrechte / Nutzungszeitraum
Der Vertragspartner erhält im Rahmen des Nutzungsvertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Teilnahme an dem bestellten Kurs. Das Teilnahmerecht während der Vertragsdauer umfasst den Zugang zum vertragsgegenständlichen Kurs sowie die Berechtigung zum Abrufen (online) von Lerninhalten auf einem, dem Vertragspartner oder einem Dritten gehörenden, datenverarbeitenden Gerät (Computer) zu eigenen Lernzwecken. Die Teilnahme an Kursen ist auf den Vertragspartner beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden. Jede Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Kursen, deren Inhalten oder Dokumenten ist unzulässig. Es ist nicht zulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte, Elemente der zu den Kursen gehörigen Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren oder auf Retrieval-Systemen abzuspeichern. Die Nutzung der E-Learning-Kurs Lizenz ist auf einen temporären Zeitraum ab Vertragsbeginn begrenzt, welcher in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen E-Learning Kurses definiert ist.
§ 6.5 Haftung für Mängel, Garantien und Zusicherungen
Der Vertragspartner hat auftretende Mängel, Störungen oder Schäden dem Anbieter unverzüglich in Schriftform anzuzeigen. Der Anbieter behebt technische Mängel und inhaltliche Mängel thematischer Natur nach Erhalt einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist. Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist. Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Kurse für die Zwecke des Vertragspartners geeignet sind.
§ 7 – Inhouse – Training / Beratung
§ 7.1 Terminverschiebungen – Storno
Eine Terminverschiebung im Falle eines Inhouse – Trainings / Beratung (d.h. einer Veranstaltung beim Kunden) ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdurchführung kostenlos möglich, jedoch kann ein Termin nur einmal um maximal 3 Monate verschoben werden. Eine vollständige Stornierung ist nicht möglich. Wird ein Termin verschoben, werden von der VOREST AG maximal 2 Alternativtermine im Wunschdurchführungszeitraum benannt, von denen einer vom Vertragspartner verbindlich gebucht werden muss. Kann in diesem Fall keiner der Termine vom Auftraggeber wahrgenommen werden, wird der volle Angebotspreis in Rechnung gestellt.
§ 7.2 Vertraulichkeit und Schutz der Schulungsinhalte
Die im Rahmen der Schulung/Inhouse-Trainings vermittelten Inhalte, Materialien und Konzepte (im Folgenden: „Schulungsinhalte“) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich für interne Zwecke des Auftraggebers genutzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Schulungsinhalte vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen, weiterzugeben oder in irgendeiner Form zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich durch den Anbieter genehmigt.
§ 7.3 Verbot der Weiterverwertung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Schulungsinhalte weder ganz noch teilweise für kommerzielle Zwecke, insbesondere für die Durchführung eigener Schulungen, Seminare oder Trainings, zu verwenden oder zu verkaufen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, das gebuchte und terminlich fixierte Inhouse Training nicht für kommerzielle Zwecken Dritten anzubieten, oder in irgendeiner Form entgeltlich zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich durch den Anbieter genehmigt. Eine Weitergabe der Schulungsinhalte, oder des vollständig gebuchten Inhouse Trainings an andere Organisationen, Unternehmen oder Einzelpersonen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, ist ausdrücklich untersagt.
§ 7.4 Rechtsfolgen bei Verstoß
Verstößt der Auftraggeber gegen die Bestimmungen dieses Vertragsbausteins, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Anbieter behält sich vor, bei Verstößen rechtliche Schritte, einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, einzuleiten.
§ 7.5 Schlussbestimmungen
Die Verpflichtungen aus diesem Vertragsbaustein gelten auch über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus.
§ 8 – Widerruf
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so steht ihm im Falle eines Vertragsschlusses mittels eines Fernabsatzvertrages unabhängig von der oben genannten vertraglichen Stornierungsmöglichkeit ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufrecht ohne Angabe von Gründen zu. Hierauf wird der Vertragspartner bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich durch die VOREST AG hingewiesen werden. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wird bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners mit der Erbringung der Dienstleistung durch die VOREST AG begonnen, so erlischt das Widerrufsrecht.
§ 9 – Ablehnung / Zurückweisung / Ausschluss
In Ausnahmefällen behält sich die VOREST AG das Recht vor, Anmeldungen ohne Erklärung zurückzuweisen. Es kommt in diesem Fall zu keinem Vertragsschluss i.S.d. § 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Veranstaltungsteilnehmer kann vom Seminarleiter von der Teilnahme ausgeschlossen werden, falls dessen weitere Anwesenheit die übrigen Teilnehmer erheblich stören würde. Ein Anspruch auf Rückvergütung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht. Die VOREST AG behält sich vor, Bestellungen für kostenlose einmonatige Probeabonnements bzw. Regelabonnements aus der PRO SYS-Reihe ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
§ 10 – Hotelbuchung / Gastronomie
Die Zimmerbuchung sowie die Hotelabrechnung nimmt der Vertragspartner unter Berufung auf die entsprechende Veranstaltung selbst vor. Ein ausreichendes Zimmerkontingent steht in der Regel zur Verfügung. Die VOREST AG übernimmt jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit. Die Leistungen der in Anspruch genommenen Hotels sind nicht Gegenstand der Leistungen der VOREST AG. Dies gilt auch für etwaige gastronomischen Leistungen und sonstige Nebenleistungen. Die Hotels erbringen ihre Leistungen selbstständig und nicht als Erfüllungsgehilfen der VOREST AG. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass Zahlungen für die Teilnehmer (z.B. bei der Verpflegung) zur Vereinfachung der Organisation unter Umständen über die VOREST AG abgewickelt werden.
§ 11 – Nutzungsrechte Urheberrechte / Kopien von Trainingsunterlagen
§ 11.1 Trainingsunterlagen / E-Book Präsenztraining, Blended Learning & Virtual Classroom Training
Die Trainingsunterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz der VOREST AG und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der VOREST AG nicht kopiert und nicht vervielfältigt werden. Dies gilt auch für den innerbetrieblichen Gebrauch. Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung der VOREST AG unzulässig und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
§ 11.2 Verbot der Weiterverwertung
Der Vertragspartner / Schulungsteilnehmer verpflichtet sich, die Schulungsinhalte weder ganz noch teilweise für kommerzielle Zwecke, insbesondere für die Durchführung eigener Schulungen, Seminare oder Trainings, zu verwenden oder zu verkaufen. Der Vertragspartner / Schulungsteilnehmer verpflichtet sich zudem, die gebuchte und terminlich fixierte Schulung nicht für kommerzielle Zwecken Dritten anzubieten, oder in irgendeiner Form entgeltlich zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich durch den Anbieter genehmigt. Eine Weitergabe der Schulungsinhalte, oder der vollständig gebuchten Schulung an andere Organisationen, Unternehmen oder Einzelpersonen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, ist ausdrücklich untersagt. Ein Teilnehmerwechsel ist hiervon unberührt.
§ 11.3 Rechtsfolgen bei Verstoß
Verstößt der Vertragspartner / Schulungsteilnehmer gegen die Bestimmungen dieses Vertragsbausteins, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Anbieter behält sich vor, bei Verstößen rechtliche Schritte, einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, einzuleiten.
§ 11.4 E-Learning Kurse
Die vom Anbieter bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind dem Anbieter, bzw. den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten. Der Vertragspartner erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen.
Durch die Buchung eines E-Learning Kurses erhält der Nutzer das Recht, diesen Kurs ausschließlich selbst zu verwenden. Er ist nicht berechtigt, diesen zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu lizenzieren, innerhalb eines Beratungsauftrags als Berater zu verwerten, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder anderweitig für einen Gegenwert zu übertragen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, die Videos, Inhalte, Checklisten oder E-Books oder Teile hieraus in eigenständigen Produktionen zu verwenden. Dies gilt auch für den innerbetrieblichen Gebrauch.
§ 12 – Haftung
Gegenüber Unternehmern haftet die VOREST AG für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit der VOREST AG, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und sonstigen leitenden Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die VOREST AG für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Verbrauchern haftet die VOREST AG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von der VOREST AG zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet die VOREST AG jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der VOREST AG ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der VOREST AG. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die VOREST AG und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die VOREST AG haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Die Aufbewahrung oder Beobachtung mitgebrachter Gegenstände der Teilnehmer ist nicht Inhalt der Leistungen der VOREST AG. Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt die VOREST AG keine Garantie.
§ 13 – Fachinformationen / Fachzeitschriften
Durch den Erwerb von Vorlagen, Checklisten oder vollständigen Managementsystemen im Geschäftsbereich Fachinformationen erhält der Nutzer das Recht, diese selbst zu verwenden. Er ist nicht berechtigt, diese zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu lizenzieren, innerhalb eines Beratungsauftrags als Berater zu verwerten, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder anderweitig für einen Gegenwert zu übertragen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, die Vorlagen, Checklisten oder vollständigen Managementsysteme in eigenständigen Produktionen, die nur die Vorlagen selbst enthalten oder als Teil eines anderen Produkts zu vertreiben. Für den Bezug von Fachzeitschriften und Fachinformationen von der VOREST AG im Rahmen der PRO SYS-Reihe gelten neben den § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 3 sowie § 9 Abs. 3 folgende Bestimmungen: Beim erstmaligen Bezug der PRO SYS-Reihe ist auf Wunsch des Vertragspartners ein einmaliger einmonatiger und kostenloser Testbezug der Fachinformationen möglich. Innerhalb dieser einmonatigen Frist kann der Vertragspartner jederzeit von einem weiteren kostenpflichtigen Bezug Abstand nehmen (u.a. durch eine entsprechende kurze Nachricht an bestellung@vorest-ag.de). Das kostenlose Probeabonnement kann pro Person nur einmal abgeschlossen werden. Eine zweite Anmeldung durch denselben Vertragspartner ist eine direkte Buchung des Regelabonnements. Im Rahmen des Probeabonnements sind keine Sonderausgaben enthalten. Nach Ablauf der Probefrist erhält der Vertragspartner für den Zeitraum eines weiteren Jahres die monatlichen Ausgaben der Fachinformationen und Fachzeitschrift. Der Vertragszeitraum verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Bezugszeitraumes kündigt. Es steht der VOREST AG jederzeit frei, mit einer Frist von zwei Wochen bestehende Abonnements ordentlich auch vor Ablauf des Bezugszeitraumes ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall Anspruch auf die unverzügliche anteilige Rückerstattung der bereits geleisteten Abonnementzahlungen.
§ 14 – Datenschutz
Die VOREST AG verwendet persönliche Daten von Kunden zur Abwicklung und Aufnahme von Bestellungen, zur Lieferung von Waren, dem Erbringen von Dienstleistungen sowie bei der Zahlungsabwicklung. Eine Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb dieser Geschäftsbeziehung findet nicht statt. Darüber hinaus können Informationen bei Einwilligung durch den Besteller auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen, weitere Dienstleistungen und sonstige Empfehlungen zu informieren. Es steht dem Besteller jederzeit frei, einer solchen Verwendung formlos zu widersprechen. Es gilt nachfolgende Datenschutzerklärung https://www.vorest-ag.com/Datenschutzerklaerung.
§ 15 Rechtswahl / Gerichtsstand / Nebenabreden
Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Pforzheim. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.